Unterstützung im Alltag

Hilflosen­entschädigung der IV und AHV

Finanzielle Unterstützung für Menschen, die im Alltag regelmässig Hilfe benötigen.

Unterstützung für eine ältere Frau zu Hause.

Zwei Leistungen. Zwei Empfänger.

Für die betreute Person

Die betreute Person erhält eine Pauschale nach anerkanntem Hilfebedarf – unabhängig von Einkommen und Vermögen.

AHV/IV: Hilflosenentschädigung ↗

Für die pflegende Person

Sie erhalten bei einer Spitex-Anstellung Lohn für anerkannte Pflegeleistungen. Dafür braucht es einen eigenen Arbeitsvertrag.

BAG: Anstellung von Angehörigen ↗

Lässt sich beides kombinieren?

Ja, grundsätzlich können Hilflosenentschädigung und bezahlte Angehörigenpflege nebeneinander bestehen.

Warum ist die Kombination möglich?

Die Krankenversicherung darf ihre Beiträge an anerkannte Pflegeleistungen nicht allein wegen einer Hilflosenentschädigung der AHV oder IV verrechnen und kürzen. Die Voraussetzungen für beide Leistungen werden getrennt geprüft.

Bund: Informationen zur Pflegefinanzierung ↗

So klären Sie Ihren Anspruch

  1. Hilfe im Alltag festhalten

    Notieren Sie, wobei Unterstützung nötig ist, wie häufig und seit wann.

  2. Bei der IV-Stelle anmelden

    Wenden Sie sich an die IV-Stelle des Wohnsitzkantons – auch für die Hilflosenentschädigung der AHV.

    Ihre kantonale IV-Stelle finden ↗
  3. Persönliche Abklärung

    Die zuständige Stelle prüft den Anspruch. Geben Sie bestehende Leistungen und Veränderungen Ihrer Situation an.

    Offizielle Hinweise zur Anmeldung ↗