Für die betreute Person
Die betreute Person erhält eine Pauschale nach anerkanntem Hilfebedarf – unabhängig von Einkommen und Vermögen.
AHV/IV: Hilflosenentschädigung ↗Finanzielle Unterstützung für Menschen, die im Alltag regelmässig Hilfe benötigen.

Die betreute Person erhält eine Pauschale nach anerkanntem Hilfebedarf – unabhängig von Einkommen und Vermögen.
AHV/IV: Hilflosenentschädigung ↗Sie erhalten bei einer Spitex-Anstellung Lohn für anerkannte Pflegeleistungen. Dafür braucht es einen eigenen Arbeitsvertrag.
BAG: Anstellung von Angehörigen ↗Ja, grundsätzlich können Hilflosenentschädigung und bezahlte Angehörigenpflege nebeneinander bestehen.
Die Krankenversicherung darf ihre Beiträge an anerkannte Pflegeleistungen nicht allein wegen einer Hilflosenentschädigung der AHV oder IV verrechnen und kürzen. Die Voraussetzungen für beide Leistungen werden getrennt geprüft.
Bund: Informationen zur Pflegefinanzierung ↗Notieren Sie, wobei Unterstützung nötig ist, wie häufig und seit wann.
Wenden Sie sich an die IV-Stelle des Wohnsitzkantons – auch für die Hilflosenentschädigung der AHV.
Ihre kantonale IV-Stelle finden ↗Die zuständige Stelle prüft den Anspruch. Geben Sie bestehende Leistungen und Veränderungen Ihrer Situation an.
Offizielle Hinweise zur Anmeldung ↗