Angehörigenpflege einfach erklärt

Wie funktioniert die Anstellung, wer bezahlt und wie starten Sie? Unser Video erklärt es in gut 2 Minuten.

Video auf Deutsch mit Untertiteln.
Ihr Weg mit Pflegeklar

Vom ersten Check bis zum ersten Lohn.

  1. 01

    Lohncheck ausfüllen

    Sie geben an, wen Sie pflegen, in welchem Kanton Sie wohnen und wobei Sie helfen. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns persönlich, beantworten Ihre Fragen und klären die nächsten Schritte.

  2. 02

    Dossier vervoll­ständigen

    Über Ihren privaten Link ergänzen Sie Ihre Angaben online. Wir helfen Ihnen dabei und bereiten gemeinsam den Aufnahmetermin vor.

  3. 03

    Aufnahmetermin

    Eine diplomierte Pflegefachperson unseres Spitex-Partners besucht Sie zu Hause. Sie beurteilt den Pflegebedarf und klärt, welche Leistungen und Zeiten anerkannt werden können.

  4. 04

    Vertrag unter­schreiben

    Mit unserem Spitex-Partner klären Sie Lohn, Abzüge, Pflegezeiten und Startdatum. Dann unterschreiben Sie den Arbeitsvertrag. Wir helfen bei den Unterlagen.

  5. 05

    Pflegen und Lohn erhalten

    Ab dem vereinbarten Start dokumentieren Sie die anerkannten Pflegeleistungen. Die Spitex zahlt Ihren Lohn monatlich aus. Ihre Pflegefachperson begleitet Sie weiter und hilft bei Fragen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Sie pflegen in der Schweiz ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person.

  • Sie sind volljährig und in der Schweiz arbeitsberechtigt.

Welche Aufgaben gehören zur Grundpflege?

Für diese Pflegeaufgaben können Sie Lohn erhalten. Die Spitex klärt, welche davon bei Ihnen bezahlt werden.

So wird das finanziert

Von der anerkannten Pflege zu Ihrem Lohn.

Krankenkasse

Gesetzlicher Pflegebeitrag

Kanton / Gemeinde

Anerkannte Restkosten nach kantonalen Regeln

Pflegeklar + Spitex-Partner

Pflegeklar begleitet Sie. Die Spitex stellt Sie an und rechnet die Pflege ab.

Finanziert auch Begleitung, Sozialleistungen und Organisation.

Ihr Lohn

Monatliche Auszahlung auf Ihr Konto.

Wir übernehmen die tägliche Patientenbeteiligung in allen von uns betreuten Kantonen. Franchise und Selbstbehalt bleiben separat.